EU Bauprodukteverordnung ab 01.07.2013

Ab dem 01. Juli 2013 trat die neue Bauproduktenverordnung der Europäischen Union (EU-Bauproduktenverordnung 305/2011) in Kraft.

 

Pflichten des Herstellers

Mit der CE-Kennzeichnung und der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produktes mit der erklärten Leistung und für die Einhaltung aller sonstigen Bestimmungen der Bauproduktenverordnung und gegebenenfalls anderer relevanter Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU.

Händler sind verpflichtet, Ihnen für alle von harmonisierten europäischen Normen erfassten Bauprodukte die Leistungserklärungen zur Verfügung zu stellen. Bauprodukte, für die eine Leistungserklärung erstellt wurde, müssen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.

 

Leistungserklärungen  und Datenblätter 

 

Sie können die Leistungserklärungen und Datenblätter  nach der Verordnung der Europäischen Union, bei uns als Kunde erhalten im Büro oder auf Anfrage,

bitte senden Sie uns in diesem Fall ein E-Mail.